agentur für digitales medien- und kommunikationsdesign

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erbringung von Leistungen der Phi Productions Agentur (im Folgenden Phi Prod.)

§ 1 Geltung
(1) Diese Vertragsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Entgegenstehende oder von diesen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers werden von Phi Prod. nur anerkannt, wenn eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung zur Geltung durch Phi Prod. erfolgt.
(2) Diese Vertragsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

§ 2 Zahlung und Eigentumsvorbehalt
(1) Alle Rechnungsbeträge sind nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar. Skonto wird nur gewährt, wenn eine entsprechende schriftliche Vereinbarung im Einzelfall getroffen wurde.
(2) Für Videoproduktionen belaufen sich die Kosten auf den in der Auftragsvereinbarung genannten Betrag zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen vorbehalten, insbesondere wegen erhöhtem Zeitaufwand, erhöhter Material- oder anderer Erstellungskosten. Im Honorar sind nicht eingeschlossen (falls nicht ausdrücklich vereinbart): Fremdsprachenversionen, Reisekosten und gegebenenfalls notwendige Rechte/Lizenzen wie beispielsweise Gema- und Verlagsgebühren, etc.
(3) Es gelten folgende Zahlungsziele/Modalitäten als vereinbart: 1/3 der Auftragssumme fällig mit Auftragserteilung 1/3 der Auftragssumme fällig mit Beginn der Dreharbeiten 1/3 der Auftragssumme fällig nach erfolgter Abnahme durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber darf nur mit rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen und nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertrag Zurückbehaltungsrechte geltend machen. Bei Zahlungsverzug, wesentlicher Vermögensverschlechterung, Zahlungseinstellung oder Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens des Auftraggebers ist Phi Prod. zum sofortigen Rücktritt von allen mit dem Auftraggeber bestehenden Verträgen berechtigt.
(4) Alle Lieferungen und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der Phi Productions.

§ 3 Pflichten des Auftraggebers/Kunden
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Produktionsziel mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zu unterstützen. Er benennt schriftlich einen für diese Produktion zuständigen und verantwortlichen Mitarbeiter. Dieser Mitarbeiter ist ausdrücklich autorisiert, in folgenden Fällen rechtswirksame Erklärungen abzugeben: Produktionserweiterungen, Änderung des Produktionszieles sowie der Produktionstermine und die jeweils daraus resultierenden Zusatzkosten. Er ist zudem für die zeit- und sachgerechte Erbringung von allen Leistungen und Pflichten, die der Auftraggeber im Zusammenhang mit der Produktion übernommen hat, verantwortlich.
(2) Der Auftraggeber sichert zu, dass die von ihm gemachten Daten richtig und vollständig sind. Eine Haftung seitens Phi Productions für durch den Auftraggeber fehlerhaft übermittelte Daten besteht nicht.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, an ihn übersandte Entwürfe, Vorschläge und Zwischenergebnisse sorgfältig zu prüfen und darin enthaltene Fehler oder Änderungswünsche unverzüglich Phi Prod. mitzuteilen. Der Kunde verpflichtet sich ferner, bei Erhalt der Leistungen diese sorgfältig zu prüfen und Fehler oder Beanstandungen unverzüglich Phi Prod. mitzuteilen. Ist der Kunde Kaufmann und versäumt er die unverzügliche Anzeige eines Mangels, gilt die Leistung in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
(4) An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen, behält sich Phi Prod. Eigentums- und Urheberrechte vor. Davon umfasst sind insbesondere auch Grafiken, Bilder, Konzepte und Video-/Audiodaten. Die Zugänglichmachung der Unterlagen gegenüber Dritten bedarf der ausdrücklichen Zustimmung durch Phi Prod.
(5) Der Besteller versichert ausdrücklich, dass die Verwendung der von ihm mitgeteilten und an Phi Prod. übergebenen Inhalte und Daten nicht gegen geltendes Recht verstoßen, insbesondere nicht gegen urheber-, datenschutz- oder wettbewerbsrechtliche Bestimmungen. Der Kunde verpflichtet sich, Phi Prod. im Innenverhältnis von allen eventuellen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf aufgrund von durch den Kunden fehlerhaft oder rechtswidrig zur Verfügung gestellten Daten oder Informationen beruhen.
(6) Soweit nichts anderes vereinbart, wird eine Videoproduktion mit einem Abspann beendet, indem die Geschäftsanschrift und Internetadresse von Phi Productions angegeben ist.

§ 4 Einbeziehung in Angebote Dritter Soweit Leistungsbestandteil des Angebots von Phi Prod. die Integration oder Verlinkung von erstelltem Video- und Bildmaterial in Internetseiten/Plattformen Dritter ist (z.B. Google maps), schuldet Phi Prod. diese Leistungen nur, soweit Phi Prod. dies technisch und rechtlich jeweils möglich ist. Phi Prod. haftet nicht für Veränderungen/ Umstellungen, etc. seitens Dritter. Gegebenenfalls wird Phi. Prod. dem Auftraggeber einen angemessenen Ersatz vorschlagen, soweit vorhanden.

§ 5 Abnahme
(1) Sofern weder der Auftraggeber noch Phi Prod. eine förmliche Abnahme verlangen, oder sofern ein vom Auftraggeber oder Phi Prod. verlangter Abnahmetermin aus Gründen nicht zustande kommt, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, gilt die vertragliche Leistung von Phi Prod. mit Nutzung durch den Auftraggeber als abgenommen.
(2) Im Rahmen der Abnahme werden eventuelle Änderungswünsche des Auftraggebers vermerkt. Diese Änderungen werden von Phi Prod. kostenfrei durchgeführt, soweit sie nicht aus den vorher abgenommenen Zwischenstadien erkennbar waren. Für Änderungen, die durch den Auftraggeber verursacht wurden, wie z.B. nachträgliche Änderungen von Texten oder Einbau von Videomaterial, werden die Phi Prod. entstehenden Kosten zusätzlich berechnet. Die Änderungen werden vom Phi Prod. kurzfristig durchgeführt und vom Auftraggeber in einer weiteren Präsentation abgenommen. Eine weitere Änderung geht zu Lasten des Auftraggebers. Technische Mängelrügen und Beanstandungen müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen nach Abnahme der Produktion, schriftlich erfolgen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf Verlangen von Phi Prod. die beanstandeten Gegenstände unverzüglich zur Prüfung zu übersenden. Bei rechtzeitigen und messtechnisch berechtigten Mängelrügen ist der Produzent nur verpflichtet, die Mängel zu beseitigen, soweit ihm das im Rahmen seines Betriebes technisch möglich ist. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung hat der Auftraggeber das Recht, auf Herabsetzung der Vergütung.

§ 6 Haftung und Versicherung
(1) Unberührt bleibt die Haftung von Phi Prod. bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Diese richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Phi Prod. lediglich, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung von Phi Prod. der Höhe nach auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
(3) Die Haftung für alle übrigen Schäden, insbesondere Folgeschäden, mittelbare Schäden oder entgangener Gewinn, ist ausgeschlossen.
(4) Alle der Phi Prod. übergebenen Gegenstände oder Materialien werden seitens Phi Prod. nicht versichert. Es obliegt daher dem Auftraggeber, für einen ausreichenden Versicherungsschutz seines bei Phi Prod. befindlichen Materials Sorge zu tragen.

§ 7 Lieferzeiten und Termine Alle von Phi Prod. angegebenen Lieferzeiten oder Termine werden bestmöglich eingehalten. In Fällen höherer Gewalt, schlechte Witterungsbedingungen, Nichtbelieferung durch Lieferanten, Betriebs- oder Verkehrsstörungen oder Streiks verschieben bzw. verlängern sich vereinbarte Termine und Lieferzeiten um entsprechende Zeitdauer.

§ 8 Sonstiges
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Wenn der Kunde Vollkaufmann ist, wird für Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Phi Productions vereinbart.
(3) Sollte eine vorstehende Bestimmung unwirksam sein oder werden oder sollte im Vertrag zwischen den Parteien eine regelungsbedürftige Lücke enthalten sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder der Lücke tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung nahekommende Regelung, die von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.

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